Anerkennung ausländischer Ausbildungen und Diplome
Die Schweiz anerkennt ausländische Diplome der universitären Medizinalberufe, wenn mit dem betreffenden Staat ein Abkommen besteht. Dies ist bei den Staaten der EU und EFTA der Fall. Die Anerkennung betrifft die Berufsdiplome im Hinblick auf die Zulassung zur Berufsausübung, sie bezieht sich aber nicht auf die akademischen Titel.
Die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel aus den EU/EFTA Staaten können beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragt werden.
Die veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen, die demographische Entwicklung, die medizinischen Fortschritte und das veränderte Gesundheitsverhalten bewirken, dass mehr Patientinnen und Patienten das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Dadurch sind die Gesundheitsberufe der Tertiärstufe sind in Ergänzung zu den universitären Medizinalberufen ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Angesichts der Entwicklung der Gesundheitsbedürfnisse wird in Zukunft die Nachfrage nach diesen Gesundheitsfachpersonen weiter steigen.
Gestützt auf die Leistungsverträge SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) /SRK erfüllt das SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz) folgende Aufgaben:
- Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise in Berufen des Gesundheitswesens nach den geltenden rechtlichen Grundlagen
- Koordination von Ausgleichsmassnahmen in den nicht-universitären Gesundheitsberufen
Grundlagen und Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren durch das SRK
Eine Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses ist nur notwendig wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Als reglementiert gelten die Berufe, wenn ihre Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird.
Für jedes Gesuch wird ab dem 01.07.2012 eine obligatorische Vorprüfung durchgeführt. Diese Vorprüfung erfolgt als erster Schritt vor jedem eigentlichen Anerkennungsgesuch und ist kostenlos.
Gestützt auf Art. 75 Abs. 4 BBV vollzieht das Schweizerische Rote Kreuz aktuell die Anerkennung von Diplomen und Ausweisen in den folgen Berufen:
Ausweise der Sekundarstufe II:
- Fachfrau / Fachmann Gesundheit
- Podologie
- Pflegeassistenz
- Medizinische Massage
- Assistenz Gesundheit und Soziales
Ausweise der Tertiärstufe:
- Dentalhygiene
- Ergotherapie
- Ernährungsberatung
- Geburtshilfe
- Medizinisch-technische Radiologie
- Biomedizinische Analytik
- Operationstechnik
- Orthoptik
- Pflege
- Physiotherapie
- Podologie
- Rettungssanität
- Transportsanität
Anerkennungspraxis bzw. Gleichwertigkeitsprüfung
Die aktuelle Anerkennungspraxis ausländischer Pflegediplome durch das SRK stützt sich auf den Art. 75 der Berufsbildungsverordnung BBV ab. Mit der Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitserklärung bestätigt das SRK, dass das ausländische Pflegediplom dem schweizerischen Diplom der höheren Fachschule Pflege gleichwertig ist. Die Anerkennung eines ausländischen Diploms in Pflege beinhaltet die Berechtigung zur Berufsausübung in allen Kantonen der Schweiz. Bestehen hier wesentliche Unterschiede, erfolgt die Anerkennung erst nach erfolgreichem Absolvieren von Ausgleichsmassnahmen wie z.B. Anpassungslehrgang Pflege und Zusatzausbildung.