Einreisedokumente
Für die Einreise in die Schweiz braucht es in jedem Fall ein gültiges, von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier (Reisepass, bei EU-/EFTA-Bürgern genügt eine amtliche Identitätskarte). Je nach Herkunftsland benötigt man zudem ein Visum.
Die Einführung der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU/EFTA erfolgt schrittweise. Für die alten EU-Mitgliedsstaaten (EU-17 inklusive Malta und Zypern), die Mitgliedsstaaten der EU-8 welche der EU 2004 beigetreten sind sowie die EFTA-Staaten gilt die volle Personenfreizügigkeit. Einzig für Bulgarien und Rumänien (EU-2) gelten weiterhin Zulassungsbeschränkungen.
Die Schweiz macht jedoch von der sog. Ventilklausel gebrauch und deshalb gilt es neue Vorschriften zu beachten.
WICHTIG: Per 1. Mai 2013 wurde die Kontingentierung der B-Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligungen von fünf Jahren Dauer) für Angehörige der osteuropäischen EU-8-Staaten fortgesetzt. Die Kontingentierung wurde per 1. Juni 2013 auf B-Bewilligungen für Erwerbstätige aus EU-17-Staaten ausgedehnt.